ArbeitsrechtARNECKE SIEBOLD berät vornehmlich in allen nationalen und internationalen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich verwandten Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts, des Aufenthaltrechts und des Sozialversicherungsrechts.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere:
- Komplexe kollektivrechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmervertretern - Betriebsräten und Gewerkschaften - über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialpläne und Tarifverträge;
- Beratung bei Restrukturierungen und Reorganisationen;
- Beratung und Vertretung bei Personalabbaumaßnahmen, von der Individualkündigung bis zur Massenentlassung;
- Beratung beim Aufbau, der Anpassung und Übertragung einer betrieblichen Altersversorgung;
- Beratung in Verfahren zur Erlangung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie ihre Durchführung;
- Beratung von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und Sportunternehmen als Arbeitgeber;
- Vertragsmanagement und Betreuung aller Fälle des arbeitsrechtlichen Alltags;
- Beratung und Verhandlung bei Abberufung, Kündigung oder Beendigung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen (Führungskräfte);
- Beratung und Erstellung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen;
- Vertretung von Unternehmen in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren;
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht;
- Beratung ausländischer Mandanten bei Aktivitäten in Deutschland.