Bankrecht / Finanzdienstleistungen ARNECKE SIEBOLD berät insbesondere in folgenden Bereichen:
- bankrechtsvertragliche und bankaufsichtsrechtliche Fragestellungen von Finanzdienstleistern und Finanzunternehmen, einschließlich Gründung und Erlaubnisbeantragung
- Internet-Banking, Electronic Payments im InternetDebit- und Kreditkartenbezahlsysteme
- Vertrieb von Finanzdienstleistugen
- grenzüberschreitende Dienstleistungen von ausländischen Institute nach Deutschland
- Outsourcing von Bankaktivitäten, insbesondere im IT-Bereich