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Entertainmentrecht

Die Unterhaltungsindustrie ist einer rasanten Entwicklung unterworfen. Ständig neue Unterhaltungs- und Übertragungsformen etablieren sich am Markt und sorgen für Millionenumsätze. Besonders wichtig für jedes Unternehmen ist es, bestehende Rechte im Entertainment-Bereich vorausschauend und umfassend über die gesamte Verwertungskette zu schützen.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit von ARNECKE SIEBOLD liegt insbesondere in der Beratung und Verhandlung von Autoren- und Verlagsverträgen, Verfilmungsverträgen, Koproduktionsverträgen, Fernsehlizenzverträgen, Merchandising und Sponsoringverträgen.



 
Arbeitsgruppe

Thomas Hertl

Christian Kusulis

Dr. Falk Becker

 

 

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