
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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Die Unterhaltungsindustrie ist einer rasanten Entwicklung unterworfen. Ständig neue Unterhaltungs- und Übertragungsformen etablieren sich am Markt und sorgen für Millionenumsätze. Besonders wichtig für jedes Unternehmen ist es, bestehende Rechte im Entertainment-Bereich vorausschauend und umfassend über die gesamte Verwertungskette zu schützen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von ARNECKE SIEBOLD liegt insbesondere in der Beratung und Verhandlung von Autoren- und Verlagsverträgen, Verfilmungsverträgen, Koproduktionsverträgen, Fernsehlizenzverträgen, Merchandising und Sponsoringverträgen.