
Partei-Sponsoring im Bundestag
Dr. Thomas Dehesselles, Partner von Arnecke Siebold, wird am 7. Juni 2010 als Sachverständiger zum...
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Industry fears impact of €1 billion air travel tax
erschienen in: International Law Office, 21. Juli 2010, Autor: Ulrich Steppler
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Honorare von ARNECKE SIEBOLD werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften in der Regel auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes berechnet. Die Stundensätze sind gestaffelt nach Erfahrung der beratenden Anwälte. Sie werden im Vorfeld besprochen und vereinbart.
Die Gebühren der Notare unterliegen der in Deutschland anwendbaren Kostenordnung.