
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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ARNECKE SIEBOLD vertritt und berät vor, während und im Nachgang zu Insolvenzen entsprechend der jeweiligen Beteiligungskonstellation Betroffene. Dazu gehört die jeweils interessengerechte gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen in der Krise oder aber auch der betroffenen Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände, der Gläubiger, Auffanggesellschaften und weiterer Beteiligter.
Dabei finden die vielfältigen Instrumente der Insolvenzordnung ebenso Anwendung wie spezifisch ausgerichtete Fördermaßnahmen und Sanierungsprogramme.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von ARNECKE SIEBOLD umfassen:
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