PROFILLEISTUNGENANWÄLTEPUBLIKATIONENHONORAREKARRIERENEWS
 
Insolvenzrecht

ARNECKE SIEBOLD vertritt und berät vor, während und im Nachgang zu Insolvenzen entsprechend der jeweiligen Beteiligungskonstellation Betroffene. Dazu gehört die jeweils interessengerechte gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen in der Krise oder aber auch der betroffenen Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände, der Gläubiger, Auffanggesellschaften und weiterer Beteiligter.

Dabei finden die vielfältigen Instrumente der Insolvenzordnung ebenso Anwendung wie spezifisch ausgerichtete Fördermaßnahmen und Sanierungsprogramme.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von ARNECKE SIEBOLD umfassen:



 
Arbeitsgruppe

Dr. Volker Fuchs

Dr. Thorsten Winkler



Katharina de Rességuier

RECHTSANWÄLTE
NOTARE
ARNECKE SIEBOLD RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
ENGLISH   FRANÇAIS   
AGB   IMPRESSUM