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Kartellrecht und Fusionskontrolle

Im europäischen Binnenmarktes sowie aufgrund der Globalisierung der Märkte gewinnt das Kartellrecht zunehmend an Bedeutung.

Nicht nur große internationale Konzerne müssen bei ihren Transaktionen kartellrechtliche Gesichtspunkte beachten. Immer mehr kleine und mittlere Unternehmen treten durch eigene Kooperationen den "Global Players" entgegen und sind dadurch ebenfalls mit kartellrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.

Die Nichtbeachtung kartellrechtlicher Vorgaben kann dabei nicht nur zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen, sondern auch zur Nichtigkeit ganzer Vertragswerke führen. Schon bei der Entwicklung unternehmerischer Strategien ist daher das Kartellrecht in die Überlegungen einzubeziehen. Dies gilt beispielsweise für die Strukturierung von Vertriebssystemen, Forschungskooperationen aber auch für Unternehmenskäufe, Zusammenschlüsse und Joint Ventures.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von ARNECKE SIEBOLD umfassen:



 
Arbeitsgruppe

Dr. Werner Blau

Thomas Hertl

Claudia Hamm

Dr. Phillip Winkler

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