
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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Die anwaltliche Betreuung von Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen und Zusammenschlüssen spielt eine besondere Rolle in der Beratungspraxis von ARNECKE SIEBOLD.
Bei der Begleitung derartiger Transaktionen kommt es auf Kompetenz, Schnelligkeit und Erfahrung sowie branchenspezifische Kenntnisse an. ARNECKE SIEBOLD verfügt über erfahrene Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl solcher Transaktionen durchgeführt haben. Für die effiziente Verwirklichung der Ziele der Mandanten bildet ARNECKE SIEBOLD auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Teams, die auch auf Spezialgebieten Probleme aufdecken und konstruktive Lösungen entwickeln können.
Hier gilt es zunehmend, mit Kollegen ausländischer Rechtsordnungen zusammenzuarbeiten und die gemeinsamen Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen in Vertragswerke einfließen zu lassen. Den Anwälten von ARNECKE SIEBOLD kommt dabei ihre Auslandserfahrung (USA, Kanada, U. K., Frankreich, Australien etc.) sehr zugute.
Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der:
Georg Arnecke
Michael Siebold
Dr. Michael Schmidt
Dr. Thomas Dehesselles
Annette Knoth
Schahin Haghani
Bernd Thalmann
Dr. Wolfgang Scholl
Dr. Thorsten Winkler
Mailin Langhagen
Werner Lutzke
Karl-Friedrich Schauhoff