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Mergers & Acquisitions

Die anwaltliche Betreuung von Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen und Zusammenschlüssen spielt eine besondere Rolle in der Beratungspraxis von ARNECKE SIEBOLD.

Bei der Begleitung derartiger Transaktionen kommt es auf Kompetenz, Schnelligkeit und Erfahrung sowie branchenspezifische Kenntnisse an. ARNECKE SIEBOLD verfügt über erfahrene Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl solcher Transaktionen durchgeführt haben. Für die effiziente Verwirklichung der Ziele der Mandanten bildet ARNECKE SIEBOLD auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Teams, die auch auf Spezialgebieten Probleme aufdecken und konstruktive Lösungen entwickeln können.

Hier gilt es zunehmend, mit Kollegen ausländischer Rechtsordnungen zusammenzuarbeiten und die gemeinsamen Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen in Vertragswerke einfließen zu lassen. Den Anwälten von ARNECKE SIEBOLD kommt dabei ihre Auslandserfahrung (USA, Kanada, U. K., Frankreich, Australien etc.) sehr zugute.

Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der:



 
Arbeitsgruppe

Georg Arnecke

Michael Siebold

Dr. Volker Fuchs

Dr. Michael Schmidt

Dr. Thomas Dehesselles

Zvi Tirosh

Schahin Haghani

Bernd Thalmann

Dr. Thorsten Winkler

Julia Zange

Dr. Magnus Dorweiler



Werner Lutzke

Karl-Friedrich Schauhoff

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