
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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ARNECKE SIEBOLD befasst sich mit allen rechtlichen Fragestellungen sowohl der klassischen Gebiete wie Presse- und Verlagsrecht, Film, Funk und Fernsehen als auch aus den neuen Bereichen des Multimediarechts. Zu einem Schwerpunkt von ARNECKE SIEBOLD gehört die Beratung in Zusammenhang mit der Gestaltung und Verhandlung von Vermarktungsverträgen im Medienbereich.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von ARNECKE SIEBOLD gehören: