
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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Sofern bei komplexen wirtschaftlichen oder gar grenzüberschreitenden Sachverhalten und Transaktionen Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten zwischen den Beteiligten auftreten, ist es häufig nicht sinnvoll, überlastete staatliche Gerichte mit der Konfliktlösung zu betrauen.
In diesen Fällen bietet sich die Zuhilfenahme eines institutionellen oder ad hoc Schiedsgerichtes oder aber auch die Technik der Mediation als effizientere Lösung an, weil die speziellen fachlichen, technischen oder auch nur sprachlichen Anforderungen des zu lösenden Sachverhalts flexibler berücksichtigt werden können.
ARNECKE SIEBOLD verfügt über erfahrene Experten auf dem Gebiet der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, sei es als Parteienvertreter oder als neutraler Dritter (Mediator, Schiedsrichter).