
Fachkonferenz M&A und Private Equity 2010
Schahin Haghani, Partner von Arnecke Siebold, wird auf der...
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Industry fears impact of €1 billion air travel tax
erschienen in: International Law Office, 21. Juli 2010, Autor: Ulrich Steppler
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Kein Grundstück wird heute verkauft, ohne Regelung der Haftung für Altlasten und Umweltschäden. Unternehmenskaufverträge enthalten ausführliche Bestimmungen über die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer bei Umweltschäden, unabhängig davon, ob es um im Eigentum stehende Grundstücke und Gebäude geht oder um gemietete. Auch Bau- und Entwicklungsprojekte verlangen vorausschauende Regelungen für künftige Umweltrisiken.
Seit Geltung des Bundesbodenschutzgesetzes ist nicht nur die vertragliche Gestaltung von erheblicher Bedeutung, sondern vielmehr auch die vorangehende Aufklärung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.
In all diesen Fragen kann ARNECKE SIEBOLD aufgrund langjähriger Erfahrung sachkundig beraten.