
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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Kein Grundstück wird heute verkauft, ohne Regelung der Haftung für Altlasten und Umweltschäden. Unternehmenskaufverträge enthalten ausführliche Bestimmungen über die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer bei Umweltschäden, unabhängig davon, ob es um im Eigentum stehende Grundstücke und Gebäude geht oder um gemietete. Auch Bau- und Entwicklungsprojekte verlangen vorausschauende Regelungen für künftige Umweltrisiken.
Seit Geltung des Bundesbodenschutzgesetzes ist nicht nur die vertragliche Gestaltung von erheblicher Bedeutung, sondern vielmehr auch die vorangehende Aufklärung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.
In all diesen Fragen kann ARNECKE SIEBOLD aufgrund langjähriger Erfahrung sachkundig beraten.