
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist ein klassischer Tätigkeitsbereich von ARNECKE SIEBOLD. Er umfasst sowohl die gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung in allen Stadien, also von der Gründung der Gesellschaft über Umstrukturierungsmaßnahmen bis hin zur Beendigung und Auflösung. ARNECKE SIEBOLD vertritt seine Mandanten auch bei Prozessen und Schiedsverfahren in diesem Bereich.
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist ein besonders wichtiger Arbeitsbereich von ARNECKE SIEBOLD. Spezialgebiete wie Joint Ventures, Arbeitsgemeinschaften, Konsortien, Strukturierung von Familiengesellschaften und Umwandlungen werden ebenfalls von fachkundigen Teams betreut. Steuerliche Fragen und Auswirkungen werden im Rahmen der Beratung stets mit berücksichtigt.
Das Dresdner Büro von ARNECKE SIEBOLD begleitet insbesondere Unternehmen mit Ausrichtung nach Osteuropa, vor allem in der Tschechischen Republik, Polen und Russland.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von ARNECKE SIEBOLD gehören in diesem Bereich:
Georg Arnecke
Michael Siebold
Michael Volz
Dr. Michael Schmidt
Dr. Angela Klingmüller
Dr. Thomas Dehesselles
Schahin Haghani
Christine Dinnes
Dr. Thorsten Winkler
Inga Rohweder
Claudia Hamm
Mailin Langhagen
Diane Hilty
Werner Lutzke