
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
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ARNECKE SIEBOLD verfügt über umfangreiches Know-how bezüglich der Errichtung und laufenden Tätigkeit von Vereinen, Stiftungen und Verbänden. Sowohl die Gründungsphase mit satzungsrechtlichen Gestaltungen als auch Satzungsänderungen, Umstrukturierungen und Ausgliederungen werden beraten.
ARNECKE SIEBOLD betreut bekannte Stiftungen, Berufsverbände und Vereine im Rahmen laufender Projekte und in speziellen Fragestellungen in der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung und Optimierung.
ARNECKE SIEBOLD verfügt darüber hinaus durch ständigen Kontakt mit Finanzverwaltungen, Aufsichtsbehörden und Gerichten über große praktische Erfahrung im Umgang mit regional unterschiedlichen Gesetzen (Stiftungsrecht) bzw. differierenden Auffassungen von Registergerichten und Finanzbehörden.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von ARNECKE SIEBOLD umfassen: