
BaFin: Überprüfung von „Produktinformationsblättern“ führt zu einer Vielzahl von Beanstandungen
Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz vom 5. April 2011 wurden durch die...
WEITER>>
ARNECKE SIEBOLD berät sowohl die Anbieter von Zahlungsverkehrsdienstleistungen (Acquirer und Netzbetreiber) einerseits, als auch die Abnehmer solcher Dienstleistungen, den Handel - gleich ob "klassischer" Anbieter oder Internet-Händler. Dies umfasst die Erstellung und Überprüfung von Verträgen zwischen den Beteiligten, einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, aber auch die Steuerung von Projekten bei der Einführung neuer Bezahlsysteme und deren Vertrieb.