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Zahlungssysteme

ARNECKE SIEBOLD berät sowohl die Anbieter von Zahlungsverkehrsdienstleistungen (Acquirer und Netzbetreiber) einerseits, als auch die Abnehmer solcher Dienstleistungen, den Handel - gleich ob "klassischer" Anbieter oder Internet-Händler. Dies umfasst die Erstellung und Überprüfung von Verträgen zwischen den Beteiligten, einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, aber auch die Steuerung von Projekten bei der Einführung neuer Bezahlsysteme und deren Vertrieb.



 
Arbeitsgruppe

Lutz Leda

RECHTSANWÄLTE
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